Für die Schaltung Ihrer Stellenanzeige über vier Wochen - zusätzlich mit fünf Veröffentlichungen im Newsletter - berechnen wir nur 300,- €. Flatrate-Angebote für alle Stellenangebote aus Ihrem Hause über 12 Monate auf Anfrage. Kontakt über: stellenmarkt@assekuranz-info-portal.de
Urteil: Falsche Gesundheitsangaben – Böses Erwachen für Eltern
Erst in der zweiten Instanz, im März 2026 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, verliert ein Vater sämtliche Leistungsansprüche aus einer Pflegeversicherung, die er online bereits 2018 für seinen Sohn abgeschlossen hat (Az.: 10 U 629/24). Das Gericht kommt zum Schluss, dass der Versicherer arglistig getäuscht wurde. Denn der Vater habe die Frage nach einer Epilepsie des Sohns objektiv falsch und "ins Blaue hinein" beantwortet. Damit hat die Anfechtung des Vertrages durch den Versicherer Bestand.
Weiterlesen auf: versicherungsmagazin