Erlaubnisfreie Vermögensverwaltung: Was Makler ohne § 34f dürfen – und was es bringt
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Erlaubnisfreie Vermögensverwaltung: Was Makler ohne § 34f dürfen – und was es bringt

© Pixabay

Immer mehr Kunden fragen ihren Makler, wohin mit dem Geld auf dem Konto. Ohne Erlaubnis nach § 34f GewO muss dieser deshalb nicht passen: Eine erlaubnisfreie Vermögensverwaltung ist auch ohne Investmentzulassung vermittelbar. Martin Berg, Berg Finance GmbH, erläutert in seinem Gastbeitrag Mechanik, Grenzen und Ertrag.

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