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Wann ein Kfz-Versicherer für ein fehlerhaftes Gutachten zahlen muss
In einem Berufungsprozess vor dem Landgericht Saarbrücken ging es um die Kosten für eine vorgerichtlich von dem Kläger eingeholte Experteneinschätzung, die grobe Mängel aufwies. Der grundsätzliche Erstattungsanspruch kann entfallen, wenn die Stellungnahme völlig unbrauchbar ist. In dem verhandelten Fall hatte ein gerichtlich bestellter Fachmann allerdings auch Teile der ersten Einschätzung übernommen.
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