Testament: „Gemeinsamer Tod“ und Einsatz von Schlusserben
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Testament: „Gemeinsamer Tod“ und Einsatz von Schlusserben

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Berliner Testamente regeln, dass sich Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben machen. Manchmal werden die Kinder dabei als Schlusserben eingesetzt. Doch manche Formulierungen wie „gemeinsamer Tod“ können zu Streit führen. Das OLG Brandenburg klärte kürzlich, wann Kinder bindend erben.

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