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Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin: Außerordentliche Kündigung gegen früheren Direktor unwirksam
Das Arbeitsgericht Berlin bestätigte, dass die außerordentliche Kündigung des VZB gegen den früheren Direktor unwirksam war. Gleichzeitig sei es aber berechtigt gewesen, ihn wegen Interessenkonflikten ordentlich zu kündigen – der durch riskante Investments entstandene Schaden könnte sich auf rund eine Milliarde Euro belaufen.
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