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OLG Brandenburg: Berufsunfähigkeitsversicherung muss trotz Berufstätigkeit des Versicherungsnehmers weiterzahlen
Ein Mitarbeiter im Hochdruck-Job in der IT-Sicherheit erlitt einen gesundheitlichen Kollaps – und die Berufsunfähigkeitsversicherung wollte nicht zahlen. Vor allem, nachdem der Mitarbeiter eine andere Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber aufgenommen hatte. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat im Urteil vom 11.03.2026 - Az: 11 U 36/25 - die Berufung der Berufsunfähigkeitsversicherung gegen die Verurteilung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zurückgewiesen und dabei wichtige Maßstäbe für moderne IT-Berufe und die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung gesetzt.
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