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Wann ein Autofahrer für Nutzungsausfall entschädigt werden muss
Der BGH hat sich in einem Zivilverfahren mit dem Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung befasst. Dieser entfällt dem Urteil zufolge nicht bereits deshalb, weil der Besteller bei der Auftragserteilung keine gebrauchstaugliche Sache hatte. Diese sei ihm somit nicht entzogen worden, hatte ein Oberlandesgericht argumentiert und die Forderung abgewiesen. Hierüber muss es in einer neuen Verhandlung aber erneut entscheiden.
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