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Verkehrsunfall: LG Osnabrück veruteilt die Versicherung zur Zahlung von mehr als 30.000 € Nutzungsausfallentschädigung
Ein Autofahrer, der später als Kläger vor Gericht auftrat, fuhr am 20. Oktober 2023 auf der Autobahn A31 in Richtung Oberhausen. Plötzlich musste er bremsen, weil das Fahrzeug vor ihm langsamer wurde. Der Fahrer hinter ihm, der bei der beklagten Versicherung versichert war, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf den Wagen des Klägers auf. Dabei wurde der Klägerwagen so stark nach vorne geschoben, dass er auch noch das Auto vor ihm traf. Sein Auto wurde vorne und hinten beschädigt – der Schaden war erheblich.
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