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Fiktive Abrechnung nach Unfall: Preissteigerungen muss der Versicherer tragen
Nach einem Verkehrsunfall stellen sich viele Geschädigte die Frage, ob sie auf Gutachtenbasis (also „fiktiv“) abrechnen dürfen und wer das Risiko von Preissteigerungen in der Werkstatt trägt. Versicherer argumentieren häufig, es komme nur auf die Preise im Zeitpunkt des Unfalls oder des ersten Gutachtens an. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das jedoch in dieser Allgemeinheit nicht richtig. Ich erläutere Ihnen, was die fiktive Schadensabrechnung bedeutet, wie Preissteigerungen einzuordnen sind und worauf Sie im Umgang mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung achten sollten.
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