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Wann der Unfallversicherer nicht für Invalidität leisten muss
Ein Versicherter beantragte die Feststellung der Leistungspflicht seiner Assekuranz. Doch damit scheiterte er in zwei Gerichtsverfahren, weil nicht ärztlich festgestellt worden sei, dass seine anhaltenden extremen Rückenschmerzen unfallbedingt sind. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.
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