Auto zerkratzt: Wenn der Postbote bei der Flucht vor Hunden auf den Porsche hüpft
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Auto zerkratzt: Wenn der Postbote bei der Flucht vor Hunden auf den Porsche hüpft

Bild von Jeremy Marx auf Pixabay

Ein Hundehalter muss sich die Tierhalterhaftung auch dann zurechnen lassen, wenn sich die Vierbeiner nicht aggressiv verhalten, sondern freudig auf einen Besucher zustürmen. Das musste ein Mann erfahren, dessen Porsche durch den rettenden Sprung eines Paketboten auf die Motorhaube zerbeult wurde. Das Amtsgericht München wies seine Schadensersatzklage ab.

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