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Hautstraffung nach Fettabsaugung – und die private Krankenversicherung
Eine nach einer medizinisch indizierten Fettabsaugung durchgeführte Hautstraffung kann eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Sinne der privaten Krankenversicherung darstellen, wenn sie nach objektiven medizinischen Erkenntnissen im Einzelfall therapeutisch geboten ist.
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