Hautstraffung nach Fettabsaugung – und die private Krankenversicherung
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Hautstraffung nach Fettabsaugung – und die private Krankenversicherung

Bild von Sasin Tipchai auf Pixabay

Eine nach einer medizinisch indizierten Fettabsaugung durchgeführte Hautstraffung kann eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Sinne der privaten Krankenversicherung darstellen, wenn sie nach objektiven medizinischen Erkenntnissen im Einzelfall therapeutisch geboten ist.

Weiterlesen auf: Rechtslupe


Schalten Sie Ihr Stellenangebot bei uns für 100,- €

Für die Schaltung Ihrer Stellenanzeige über vier Wochen - zusätzlich mit fünf Veröffentlichungen im Newsletter - berechnen wir nur 300,- €. Flatrate-Angebote für alle Stellenangebote aus Ihrem Hause über 12 Monate auf Anfrage. Kontakt über: stellenmarkt@assekuranz-info-portal.de