Unfallversicherung: Haben Hinterbliebene auch nach Ausschlagen des Erbes Anspruch auf die Todesfallsumme?
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Unfallversicherung: Haben Hinterbliebene auch nach Ausschlagen des Erbes Anspruch auf die Todesfallsumme?

© Pixabay

Ein Unfallversicherer kann die Auszahlung der vereinbarten Todesfallleistung nicht mit der Begründung verweigern, die Hinterbliebenen hätten das Erbe ausgeschlagen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss klargestellt. Maßgeblich seien vielmehr die Bezugsberechtigten laut Versicherungsschein – deren Anspruch ergebe sich unmittelbar aus den Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes.

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