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Unfallversicherung: Haben Hinterbliebene auch nach Ausschlagen des Erbes Anspruch auf die Todesfallsumme?
Ein Unfallversicherer kann die Auszahlung der vereinbarten Todesfallleistung nicht mit der Begründung verweigern, die Hinterbliebenen hätten das Erbe ausgeschlagen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss klargestellt. Maßgeblich seien vielmehr die Bezugsberechtigten laut Versicherungsschein – deren Anspruch ergebe sich unmittelbar aus den Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes.
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