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Arbeitgeber muss auch nach Kurzzeitehe bAV-Witwenrente zahlen
Das Landesarbeitsgericht München hat in einem Urteil eine erstinstanzliche Entscheidung abgeändert, der zufolge eine Frau keine Rente vom Arbeitgeber ihres verstorbenen Partners erhalten hat. Denn bereits wenige Monate nach der Hochzeit starb der Versicherte bei einem Unfall. Die spätere Klägerin erfüllte daher nicht die Voraussetzung einer mindestens zwölfmonatigen Ehedauer. Doch diese Klausel wurde als unwirksam erklärt.
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