Für die Schaltung Ihrer Stellenanzeige über vier Wochen - zusätzlich mit fünf Veröffentlichungen im Newsletter - berechnen wir nur 300,- €. Flatrate-Angebote für alle Stellenangebote aus Ihrem Hause über 12 Monate auf Anfrage. Kontakt über: stellenmarkt@assekuranz-info-portal.de
Kunde muss Rad nicht in Einzelteilen zurücknehmen
Muss die Fahrradversicherung zahlen, wenn ein geklautes Rad später zerlegt wieder auftaucht? Die Versicherungsombudsfrau sagt ja. Ein Fahrradbesitzer hat Anspruch auf Entschädigung für sein während eines Italienurlaubs gestohlenes Fahrrad – auch nachdem es später in Einzelteilen aufgefunden wurde. Nach Vermittlung durch die Versicherungsombudsfrau einigten sich der Betroffene und sein Fahrradversicherer auf eine Entschädigung.
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest