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Wenn der Makler falsch antwortet
Immer wieder Umdeckung: In einem aktuell entschiedenen Verfahren ging es um eine Wohngebäudeversicherung, die bei einem neuen Versicherer eingedeckt wurde, sowie um die Kardinalpflichten des Versicherungsmaklers. In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg (Hinweisbeschluss vom 06.05.2026 – 8 U 49/26 Ver, Bayern.Recht) ging es um eine Schadenersatzforderung eines Kunden gegen seine Versicherungsmaklerin wegen Fehlern bei der Versicherungsvermittlung.
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