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Berufsunfähigkeit: Welche Anforderungen an den Nachweis der ausgeübten Tätigkeit gestellt werden
Ein Berufsunfähigkeitsversicherer ist nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer konkret und widerspruchsfrei darlegt, welche Anforderungen seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit prägten – und wie sich die Erkrankung genau darauf ausgewirkt hat. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt.
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