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Gut zu wissen: KVdR – Kranken- und Pflegeversicherung als Rentenbezieher
Mit Rentenbeginn endet zwar die Erwerbsphase, nicht jedoch die Pflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Abhängig von den jeweils erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Rentenbezieher in der GKV pflichtversichert, freiwilliges Mitglied oder familienversichert sein oder sich auch privat krankenversichern.
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