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Insolvenzanfechtung bei Umwandlung einer Lebensversicherung: Was bedeutet das für Verbraucher?
In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Umwandlung einer Lebensversicherung in eine pfändungsgeschützte Versicherung grundsätzlich nicht im Insolvenzfall angefochten werden kann. Das Urteil vom 25. September 2025 schafft wichtige Klarheit für Verbraucher, die ihre Altersvorsorge durch eine Lebensversicherung absichern möchten.
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