Grundfähigkeit 2025: Leistungsfälle nehmen langsam zu …

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Grundfähigkeit 2025: Leistungsfälle nehmen langsam zu – Aufklärung und Expertise entscheidend

11.12.2025

Grundfähigkeit 2025: Leistungsfälle nehmen langsam zu – Aufklärung und Expertise entscheidend © Pixabay

Die aktualisierten Unternehmens- und Leistungspraxisratings Grundfähigkeit von Franke und Bornberg zeigen: Die Zahl der Leistungsfälle steigt allmählich an. Der noch junge Versicherungszweig entwickelt sich kontinuierlich weiter und gewinnt an Bedeutung für die Absicherung der Arbeitskraft. Zentrale Herausforderungen liegen in der Kundenaufklärung und der anspruchsvollen Leistungsprüfung.

Die Grundfähigkeitsversicherung etabliert sich zunehmend als Alternative in der Arbeitskraftabsicherung. Das aktualisierte Rating von Franke und Bornberg analysiert die Qualität der Anbieter und wirft einen Blick auf die Leistungspraxis. Ein zentraler Befund: Die Zahl der Leistungsfälle nimmt langsam, aber stetig zu. Dies ist ein Zeichen dafür, dass die Grundfähigkeitsversicherung in der Praxis ankommt und zunehmend in Anspruch genommen wird.

Die Grundfähigkeitsversicherung schützt den Verlust grundlegender körperlicher und geistiger Fähigkeiten wie Sehen, Gehen, Greifen oder Treppensteigen. Im Gegensatz zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung spielt die konkrete berufliche Tätigkeit keine Rolle. Diese Besonderheit macht das Produkt für bestimmte Zielgruppen attraktiv, führt aber auch zu spezifischen Herausforderungen in der Leistungsprüfung.

Aufklärungsbedarf nach Leistungsmeldung hoch

Der allmähliche Anstieg der Leistungsfälle offenbart zugleich eine wichtige Erkenntnis: Viele Kunden wissen zum Zeitpunkt der Leistungsmeldung nicht genau, ab wann eine Grundfähigkeitsleistung tatsächlich gezahlt wird. Die Leistungsvoraussetzungen unterscheiden sich deutlich von denen anderer Versicherungen. Hier hat sich der telefonische Erstkontakt durch den Versicherer als wichtiges Instrument bewährt. Im persönlichen Gespräch können die spezifischen Kriterien erläutert und realistische Erwartungen geschaffen werden. Dies trägt wesentlich dazu bei, Missverständnisse frühzeitig auszuräumen.

„Viele Leistungsfallanmeldungen für Grundfähigkeitsleistungen erfolgen bereits, wenn noch kein Leistungsauslöser greift. Das macht deutlich, dass in Beratungsgesprächen besser über den Produktcharakter aufgeklärt werden muss", erklärt Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg.

Beratungsqualität entscheidet über realistische Erwartungen

Eine zentrale Rolle spielt daher die Beratung vor Vertragsabschluss. Vermittler müssen darauf achten, keine unrealistischen Erwartungen zu wecken. Eine Grundfähigkeitsleistung erfordert in der Regel eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung. Entsprechend führt nicht jede gesundheitliche Einschränkung automatisch zu einer Zahlung. Nur durch umfassende Aufklärung lassen sich falsche Erwartungen und spätere Enttäuschungen im Leistungsfall vermeiden.

Interessant ist zudem, dass ein erheblicher Teil der Leistungsfälle aus sogenannten AU-Bausteinen stammt. Diese Zusatzbausteine, die bei Arbeitsunfähigkeit leisten, haben mit der eigentlichen Grundfähigkeitsleistung inhaltlich nichts gemein, die auf sehr spezifische Beeinträchtigungen abstellen. Streng genommen dürfen AU-Leistungen nicht der Grundfähigkeitsversicherung zugeordnet und sollten in der Leistungsstatistik separat ausgewiesen werden. 

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