ARAG, stimmt das? ARAG Experten mit Fragen und Antworten aus der Welt der Flieger
Der Pilot darf Passagiere aus dem Flugzeug werfen
Stimmt. Auch wenn diese saloppe Formulierung natürlich nicht während des Fluges gilt. Aber die sogenannte Bordgewalt eines Piloten ist gesetzlich klar geregelt und gibt dem Luftfahrzeugführer weitreichende Befugnisse, um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten. Grundlage ist laut ARAG Experten in Deutschland Paragraf 12 des Luftsicherheitsgesetzes, der dem Piloten das Recht einräumt, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Ordnung und Sicherheit im Flugzeug sicherzustellen. Er darf beispielsweise Anweisungen erteilen, Passagiere umsetzen lassen oder in schweren Fällen sogar eine Zwischenlandung anordnen. Für internationale Flüge gilt zusätzlich das Tokioter Abkommen , das den Kapitän ausdrücklich dazu berechtigt, gegen störende oder gefährliche Personen einzuschreiten.
Deutsche Airlines überzeugen beim Thema Sauberkeit nur bedingt
Stimmt. Nach einer aktuellen Bewertung der jährlichen World Airline Awards des Flugbewertungsportals Skytrax belegt die Lufthansa nur Platz 19 im Ranking der saubersten Airlines der Welt 2025. Den Spitzenplatz ergatterte die taiwanesische Fluggesellschaft EVA Air. Bewertet werden die Luftfahrtunternehmen von Passagieren, die sowohl die allgemeine Sauberkeit in der Flugzeugkabine beurteilen, als auch Details wie z. B. Sitze, Klapptische, Waschräume oder Staufächer. Laut ARAG Experten haben es ausschließlich asiatische Airlines in die Top Ten geschafft. Die erste europäische Fluggesellschaft im Ranking der Sauber-Flieger ist die Finnair auf Platz 15.
Es dürfen Flüssigkeiten bis zu zwei Litern im Handgepäck transportiert werden
Stimmt nicht. Zurzeit gilt in vielen europäischen Flughäfen die altbekannte Regel: Flüssigkeiten, Gels und Aerosole im Handgepäck dürfen pro Behältnis maximal 100 Milliliter fassen. Diese Behälter müssen gemeinsam in einem wiederverschließbaren, transparenten Beutel mit maximal einem Liter Fassungsvolumen verstaut werden. Ausnahmen gelten laut ARAG Experten nur für notwendige Medikamente, Babynahrung oder spezielle Diätprodukte, die auch außerhalb des Beutels mitgeführt werden dürfen. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass eine Lockerung dieser Beschränkung in Vorbereitung ist. Durch moderne Scanner zur Gepäckkontrolle könnte dann das Mitführen von bis zu zwei Litern Flüssigkeit pro Person im Handgepäck erlaubt werden. Allerdings sind viele Flughäfen noch nicht vollständig auf die neue Technik umgestellt und es ist derzeit nicht immer klar, an welchen Kontrolleinheiten die alten Regeln noch gelten. Daher sollten sich Passagiere vor dem Abflug unbedingt über die aktuellen Bestimmungen am Abflughafen informieren.

