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degenia startet mit neuem Wohngebäudekonzept T22: Minimierung unbeliebter Haftungsrisiken, deutliche Leistungsverbesserungen

18.07.2022

degenia startet mit neuem Wohngebäudekonzept T22: Minimierung unbeliebter Haftungsrisiken, deutliche Leistungsverbesserungen © degenia

Mit der Intention, typische Haftungsfallen zu minimieren, hat die degenia Versicherungsdienst AG bei der Entwicklung ihrer neuen Wohngebäudeversicherung dem erfolgreichen Vorgängerkonzept T21 das i-Tüpfelchen aufgesetzt und mit den aus Vermittlersicht ausschlaggebenden haftungsminimierenden Leistungsbausteinen optimiert.

U. a. sind jetzt entscheidende Bausteine wie grobe Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzung, Wegfall der Mindestwindstärke, Best-Leistungs- sowie Besitzstands-Garantie und Inhalte aus den wegweisenden Urteilen bzgl. Rückstauklappe (OLG Frankfurt 7U 71/21, Urteil vom 13. Mai 2022) und  undichte Fugen (BGH IV ZR 236/20, Urteil vom 20. Oktober 2021) berücksichtigt.

Für degenia-Vorstand Halime Koppius hat der frische T22 absoluten Seltenheitswert am deutschen Versicherungsmarkt: „Alleine schon mit dem neuen Leistungsbaustein Grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften bieten wir bereits im premium-Tarif großzügigen Schutz mit einem Sublimit von 50.000 EUR. Beim Top-Tarif optimum steigt der Versicherungsschutz für derartige Leistungsfälle auf sagenhafte 500 TSD EUR. Das ist woanders kaum zu finden.“  

Eine funktionsfähige Rückstauklappe ist nicht mehr Bestandteil in der Deklaration Elementar und wurde im premium- und optimum-Tarif komplett gestrichen.

Ab der Tarifvariante premium verzichtet degenia auf die Mindestwindstärke. Für Kunden wie Vermittler entfällt damit endlich die teils lästige Beweispflicht der Windstärke 8 oder in Zahlen 62 km/h bzw. 17,2 m/s.

 

 

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