Wohngebäudeversicherung: So werden Eigenleistungen im Schadenfall korrekt abgerechnet
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Handwerksleistungen sind schwer zu bekommen, Wartezeiten von zwei bis drei Monaten sind inzwischen keine Seltenheit. Viele Eigentümer*innen entscheiden sich deshalb, kleinere Reparaturen am Wohngebäude selbst durchzuführen – auch nach einem Versicherungsfall.
„Grundsätzlich ist es möglich, Eigenleistungen zu erbringen, allerdings kommt es oft zu Konflikten mit der Versicherung, wenn die Abrechnung nicht korrekt erfolgt“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Eine vorherige Absprache mit der Versicherung und eine sorgfältige Dokumentation der Eigenleistung verhindern mögliche Unstimmigkeiten.
Immer mehr Eigentümer*innen übernehmen kleinere Reparaturen am Wohngebäude selbst – sei es aus Zeitgründen, wegen langer Wartezeiten auf Handwerker*innen oder um Schäden schnell zu beheben. Wer Reparaturen selbst übernimmt, kann der Wohngebäudeversicherung den eigenen Zeitaufwand in Rechnung stellen. Ein Stundensatz von mindestens 10 Euro gilt hierbei üblicherweise als angemessen. In einigen Fällen haben Gerichte auch 12 bis 15 Euro pro Stunde als gerechtfertigt gewertet. Höhere Stundenlöhne erscheinen nur dann als angemessen, wenn die Arbeiten hochwertig sind und fachmännisch ausgeführt werden – zum Beispiel durch Versicherte mit entsprechender Berufsausbildung oder beruflicher Erfahrung. „Eigenleistungen dürfen nicht beliebig hoch angesetzt werden. Nur wenn die Qualität stimmt, wird die Versicherung die Kosten in voller Höhe erstatten“, sagt Boss.
Damit die Abrechnung reibungslos verläuft, sollte vor Beginn der Arbeiten schriftlich mit der Versicherung vereinbart werden, welcher Stundensatz anerkannt wird. Außerdem ist es ratsam, Art, Dauer und Umfang der Eigenleistungen genau zu dokumentieren. „Durch die schriftliche Absprache und die sorgfältige Dokumentation lassen sich Konflikte im Nachhinein vermeiden“, sagt Boss.

