Änderung der Gewerbeordnung: AfW sieht wichtige Angleichungen und verweist auf offene Strukturfragen

Frank Rottenbacher
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (GewO) abgegeben. Ziel des Gesetzes ist es, bestehende Kritikpunkte der EU-Kommission aufzugreifen und EU-rechtliche Vorgaben ordnungsgemäß umzusetzen. Der AfW bewertet zentrale Regelungspunkte als Beitrag zur Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen, verweist jedoch zugleich auf ungelöste Fragen bei der praktischen Umsetzung einzelner Vorgaben.
Besonders begrüßt der Verband die vorgesehene Streichung zweier bislang bestehender Ausnahmeregelungen. Zum einen betrifft dies die bisherige Sonderbehandlung von Vermittlerinnen und Vermittlern, die für Bausparkassen im Rahmen eines Kollektivvertrags tätig sind. Diese sollen künftig regulär als Versicherungsvermittler eingestuft werden. Damit setzt der nationale Gesetzgeber das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29. September 2022 (C-633/20) korrekt um. Zum anderen entfällt auch die Ausnahme für Gewerbetreibende, die in Verbindung mit der Lieferung einer Ware oder einer Dienstleistung Restschuldversicherungen bis zu einer Jahresprämie von 500 Euro vermitteln. Beide Maßnahmen fördern aus Sicht des AfW ein Level-Playing-Field unter Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern.
Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW, betont: „Mit der geplanten Streichung dieser Ausnahmen wird ein wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer unternommen. Die Einbindung bislang privilegierter Gruppen in die reguläre Aufsicht und Weiterbildungspflicht ist sachgerecht und stärkt den Verbraucherschutz.“
Kritisch äußert sich der AfW hingegen zur geplanten Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern (IHK) im Zusammenhang mit der EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act). Laut Gesetzentwurf sollen IHKs künftig die Einhaltung der DORA-Vorgaben durch Gewerbetreibende überwachen. Der Verband hält diesen Ansatz für wenig zielführend: Das dafür notwendige IT-Fachwissen könne angesichts der föderalen Kammerstruktur weder effizient aufgebaut noch dauerhaft gesichert werden. Aus Sicht des AfW wäre es sinnvoller, hierfür eine zentrale bundesweite Stelle mit entsprechender Expertise einzurichten.
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