Stärkung der betrieblichen Altersversorgung Bundeskabinett beschließt …

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Stärkung der betrieblichen Altersversorgung Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

03.09.2025

Stärkung der betrieblichen Altersversorgung  Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz © Pixabay

Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen und breiter etablieren.

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil: „Wir wollen die betriebliche Altersversorgung stärken. Das gilt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen und für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen. Betriebsrenten sind eine wichtige Säule neben der gesetzlichen Rente. Sie tragen dazu bei, dass Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, von ihrer Rente gut leben können. Unser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, damit mehr Beschäftigte Betriebsrenten erhalten können und so mehr Sicherheit und eine gute Vorsorge fürs Alter haben.“

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Betriebsrenten sind effizient und sicher, besonders wenn sie auf kollektiver Grundlage von den Sozialpartnern organisiert werden. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen künftig besonders Beschäftigte mit geringen Einkommen und in kleinen und mittleren Unternehmen von dieser Form kapitalgedeckter Zusatzrenten profitieren. Gute Betriebsrenten tragen zur Lebensqualität im Alter bei.“

Im Jahr 2018 wurden durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz neue steuerliche Anreize für Geringverdiener sowie eine neue tarifliche Form der Betriebsrente, das Sozialpartnermodell, eingeführt. Diese Maßnahmen werden nun weiter ausgebaut, um die Betriebsrente zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Altersvorsorge zu machen.

So senkt der Entwurf die Hürden für eine Beteiligung an einem bestehenden Sozialpartnermodell, indem Sozialpartnermodelle künftig allen Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Gewerkschaft offenstehen, sofern die Sozialpartner zustimmen.  Dies kann die Verbreitung von Betriebsrenten, insb. bei kleinen und mittleren Unternehmen, erhöhen. Außerdem wird die Einkommensgrenze beim sogenannten „BAV-Förderbetrag“ für Beschäftigte mit geringen Einkommen moderat erhöht und künftig regelmäßig angepasst, sowie der jährliche BAV-Förderhöchstbetrag angehoben. So soll der Zugang zu Betriebsrenten für Beschäftigte mit geringen Einkommen verbessert werden. Durch regulatorische Anpassungen bei der Kapitalanlage werden außerdem Renditechancen für die Betriebsrenten erhöht.

Neben den betriebsrentenrechtlichen Regelungen werden auch punktuell Sozialgesetze geändert. So wird zum Beispiel – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – die Möglichkeit von Online-Wahlen bei den Sozialversicherungswahlen verstetigt und erweitert.

 

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