Grenzenlos reisen – aber bitte mit gültigen Papieren - ARAG Experten über Neuigkeiten und Hürden im Dokumenten-Dschungel
Reisepass auf den letzten Drücker
Auch für einen neuen Reisepass gibt es schnelle Hilfe. Wer noch etwa drei oder vier Werktage Zeit hat, bis die Reise losgeht, kann einen Express-Reisepass beantragen. Wie der normal ausgestellte Pass ist auch der Express-Reisepass zehn Jahre gültig. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass die Express-Variante teurer ist. Hier wird ein Zuschlag von 32 Euro erhoben.
Wer am Tag der Abreise bemerkt, dass der Pass ungültig ist, aber noch die Möglichkeit hat, zum Amt in seiner Gemeinde zu gehen, kann sich dort einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Der gilt nur für ein Jahr und ist ein absolutes Notdokument, das nicht in allen Ländern anerkannt wird. So kann man laut ARAG Experten beispielsweise damit nicht in die USA einreisen. Die Gebühren für den vorläufigen Reisepass betragen 26 Euro.
Wer erst beim Aufbruch zur Reise feststellt, dass der Pass abgelaufen ist, kann bei der Bundespolizei kurzfristig einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz bekommen. Dienststellen findet man allerdings nur an größeren Flughäfen wie z. B. Frankfurt, Nürnberg und München sowie an den Grenzen. Dieses Dokument gilt laut ARAG Experten nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für drei Monate. Auch hier muss man damit rechnen, dass nicht alle Urlaubsländer den Passersatz anerkennen.
Kinder auf Reisen
Seit 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Stattdessen kann nach Informationen der ARAG Experten ein elektronischer Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren beantragt werden, der weltweit genutzt werden kann. Für Reiseziele innerhalb der Europäischen Union genügt ein Personalausweis , der ebenfalls sechs Jahre gültig ist.
Muss ein Reiseveranstalter eigentlich auf einen Reisepass hinweisen?
Geht es bei einer Reise ins außereuropäische Ausland, ist ein Reiseveranstalter laut ARAG Experten nicht verpflichtet, seine Kunden bei Buchungen auf die Notwendigkeit eines gültigen Reisepasses hinzuweisen (Amtsgericht München, Az.: 171 C 3319/23).
Heimreise ohne Pass?
Sollte der Reisepass im Ausland verloren gehen oder gestohlen werden, raten die ARAG Experten, das nächste Meldebüro oder eine deutsche Auslandsvertretung aufzusuchen, um dort den Verlust oder Diebstahl anzuzeigen. Gleichzeitig kann dort ein Reiseausweis oder vorläufiger Reisepass beantragt werden. Um sich auszuweisen, benötigt man in der Regel einen Personalausweis, Führerschein oder eine Kopie des verlorenen bzw. gestohlenen Reisepasses. Sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, benötigt man gute Nerven und Zeit. Denn dann wird das heimische Amt kontaktiert, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Am Ende wird von der ausländischen Behörde ein Reiseausweis ausgestellt, der ausschließlich für die Rückreise nach Deutschland gültig ist.
Die ARAG Experten raten in diesem Fall dazu, gleichzeitig ein Ausreisevisum zu beantragen. Denn in der Regel wollen die Grenzbeamten bei der Ausreise auch einen Einreisestempel sehen. Und da dies ja mit einem abhanden gekommenen Reisepass nicht mehr möglich ist, hilft ein Ausreisevisum, das Land zu verlassen.