Weihnachtliche Gerichtsurteile - ARAG Experten mit kuriosen Urteilen zur Weihnachtszeit
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Rentier ist kein Haarwild - Ein Rentier-Unfall in Norwegen wurde für einen deutschen Autofahrer zur unerwarteten Versicherungsfalle.
Er war einem Rudel Rentiere ausgewichen, hatte aber dennoch eines der Tiere erfasst. Sein Auto war durch den Aufprall mit dem Tier stark beschädigt worden. Eigentlich kein Problem, weil er eine Teilkaskoversicherung hatte. Doch die verweigerte die Zahlung. Vor Gericht zog der Mann den Kürzeren. Denn auch wenn das Tier groß, behaart und definitiv wild war, ist es laut ARAG Experten juristisch kein „Haarwild“ und somit war ein Schaden laut den Bedingungen der Teilkaskoversicherung des Klägers nicht versichert. Zum Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes zählen beispielsweise Rehe, Damwild, Wildschweine & Co. (Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 7 U 190/02).

