Große Probleme mit einer kleinen Mahngebühr und welche unterschätzten Gefahren lauern
Die Stellungnahmen der Gesellschaften
Die Nürnberger behält sich eine Einzelfallentscheidung vor:
„[…] muss grundsätzlich im Einzelfall geprüft und entschieden werden. Nur so ist gewährleistet, dass den Interessen des betroffenen Kunden unter Berücksichtigung der Belange der Versichertengemeinschaft ausreichend Rechnung getragen werden kann.“