Große Probleme mit einer kleinen Mahngebühr und welche unterschätzten Gefahren lauern
Die Stellungnahmen der Gesellschaften
VHV hält sich auch klar an das VVG und spricht von Sachbearbeitern, die „Ermessensspielräume“ haben:
„Bei ausstehenden Mahngebühren verhält es sich laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wie mit ausstehenden Prämien. Wurden die Gebühren nicht bezahlt und es tritt nach Ende der Mahnfrist ein Versicherungsfall ein, muss die Versicherung nicht zahlen. Diese Regelung ist bei qualifizierten Vermittlern bekannt, die Kunden der VHV werden in den Mahnschreiben auf diese Tatsache hingewiesen.“ Weiter teilte uns Stefan Luther von der VHV mit: „Die Sachbearbeiter der VHV prüfen und entscheiden den individuellen Fall nach geltendem Recht. In diesem Rahmen haben sie als qualifizierte Spezialisten bei der Fallbearbeitung Ermessensspielräume.“