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Versicherungen
Die Lebensversicherer mit den größten Bestandsverlusten
Recht / Steuern
Gesetz zu Gunsten der betrieblichen Krankenversicherung
Wirtschaft / Politik
Die Branchen mit den besten und den schlechtesten Gehältern
Recht / Steuern
Krankenkasse lehnt medizinisch notwendige Kieferorthopädie ab
Versicherungen
BUV mit Scoring-Modell: Neu, aber nicht ganz so revolutionär
Recht / Steuern
Rechtliche Stütze für Autofahrer nach Vorfällen
Finanzen / Anlagen
Allianz bringt Bezahl-App auf den Markt
Versicherungen
„Eine Sparte mit enormen Zukunftspotential“
Versicherungen
Kurz gefragt: Wer zahlt, wenn der Blitz einschlägt?
Versicherungen
Allianz startet digitale Großoffensive im Herbst
Finanzen / Anlagen
Neuer verantwortlicher Schlichter für die BVI-Ombudsstelle
Versicherungen
Irrtum beim Bestandskauf: „PKV? Um Gottes Willen!“

Rückstauschäden, die durch Starkregen oder Hochwasser an privaten Häusern entstehen, sind nicht automatisch in der privaten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt. Sie müssen innerhalb einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Hierbei gilt: immer auf das Kleingedruckte achten.
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