Veränderungen im Vorstand der Provinzial
VOLKSWOHL BUND erhöht die Überschussbeteiligung
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Vertrag des freien Handelsvertreters: Worauf dabei zu achten ist
AfW gibt Stellungnahme zur FinVermV-Novellierung ab

Auch Finanzanlagenvermittler:innen gemäß § 34f GewO sollen nach dem Willen des Gesetzgebers die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden im Rahmen der Anlageberatung erfragen. Damit dies zu einer gesetzlichen Pflicht wird, muss die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) überarbeitet werden. Zu …