Die Folgen nach einem Insolvenzverfahren bzw. …

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Die Folgen nach einem Insolvenzverfahren bzw. einer Restschuldbefreiung durch die Rechte der Auskunfteien

14.05.2016

© fotomek / Fotolia.com

Es gibt keine Zweifel daran, dass ein Insolvenzverfahren natürlich mit Auflagen und auch einer Wohlverhaltensphase verbunden sein muss. Untragbar ist jedoch, dass der Staat die „Bestrafung und die Zeit der Verbüßung“ den „Datenhändlern“ überlässt. Der Gesetzgeber hat eine Wohlverhaltensphase mit einer Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach sechs Jahren geschaffen. Die weitere „Bestrafung und Verbüßung“ durch Auskunfteien wird durch die Politik billigend in Kauf genommen.

Die Diskriminierung, die ein Bürger auch nach einer Restschuldbefreiung durch Auskunfteien ertragen muss, ist in keiner Weise nachvollziehbar. In diesem Zusammenhang dann überhaupt noch von einer Interessenabwägung zu sprechen, ist vollkommen unakzeptabel. Die Folgen, die durch die "Datenhändler" verursacht werden, bedeuten eine „Bestrafung“ über rund 10 bis 11 Jahre. Die Justiz wird damit indirekt in die Hände der Auskunfteien gegeben und der Staat sieht keine Veranlassung, dies zu unterbinden.

Bedenken muss man dabei noch, dass die meistbegangenen Straftaten (z.B. Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, einfache Körperverletzung) bereits nach 5 Jahren verjähren und ein Bürger mit einem Insolvenzverfahren rd. 11 Jahre bestraft wird. Selbst ein Straftäter, der wegen Diebstahl oder Betrug verurteilt wurde, nimmt wesentlich schneller wieder an einem ganz normalen Leben teil. Kaum ein Vermieter verlangt ein polizeiliches Führungszeugnis. Keine Fluggesellschaft lässt sich vor einer Flugbuchung das polizeiliche Führungszeugnis zeigen. Versicherungen abschließen, Bahntickets kaufen oder auch alle anderen wirtschaftlichen Handlungen sind allgemein ohne Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses möglich. Und selbst wenn ein Eintrag im Führungszeugnis vorliegt, dann wird dieser meist wesentlich schneller gelöscht, als ein Eintrag bei einer Auskunftei.

Diesen Missstand nimmt die Politik hin, obwohl er ausreichend bekannt ist. Die Diskriminierung, die hier stattfindet und die völlige Ungerechtigkeit, die von der Politik hingenommen wird, ist nicht nachvollziehbar. Ein Bürger, der durch eine Straftat (wie z.B. Diebstahl oder Betrug) ein Insolvenzverfahren abwendet, wird wesentlich besser gestellt (auch wenn er verurteilt wurde), als ein Bürger der ohne jede Straftat ein Insolvenzverfahren beantragen muss. Wegen einer Straftat evtl. zwei oder drei Jahre mit den Folgen einer Verurteilung leben zu müssen (evtl. eine Verurteilung mit Bewährung) oder ein Insolvenzverfahren beantragen und damit rund 10 bis 11 Jahre büßen zu müssen, kann nicht derartig unterschiedliche Konsequenzen zur Folge haben.

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