Vorsicht beim Einschluss einer Fahrerschutzversicherung. Sinnvolles …

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Vorsicht beim Einschluss einer Fahrerschutzversicherung. Sinnvolles Nebenprodukt oder wilde Zahlenspielerei mit hoher Trefferquote für Leistungsablehnungen?

21.05.2016

Gravierende Leistungsunterschiede

© Pixabay

Weitere gravierende Unterschiede bestehen in den unterschiedlichen Bedingungen noch in Bezug auf die Begrenzungen in der Leistungshöhe. Einige Versicherer haben keine maximale Leistungshöhe vereinbart, andere haben bei Verdienstausfall eine Begrenzung auf 1.500,-- (z.B. Nürnberger) oder 4.000,- Euro monatlich (z.B. Alte Leipziger). Allein zwischen diesen beiden Versicherern kann  sich die Leistungsdifferenz für Verdienstausfall über 20 Jahre um insgesamt 600.000,- Euro unterscheiden.

Auch die Übernahme evtl. Rechtsanwaltskosten ist sehr unterschiedlich geregelt und bei einigen Versicherern gleich komplett ausgeschlossen. Oder es existiert diese Einschränkung: "Die Kosten eines Rechtsanwaltes ersetzen wir nur, wenn die Zahlung der Entschädigung festgestellt ist und wir mit der Zahlung der Entschädigung im Verzug sind." Alle Anwaltskosten bis zur Feststellung der Entschädigung sind damit dann ausgeschlossen.

„Lieber Kunde, für Ihren Personenschaden aufgrund Ihres Unfalls kommt Ihre Versicherung leider nicht auf, da Sie die Fahrerschutzversicherung bei der falschen Versicherung abgeschlossen haben. Dafür erstattet Ihnen Ihr Versicherer aber die Autobahn-Vignette an Ihrer durch den Unfall beschädigten Frontscheibe.“

Damit einem Kunden diese Botschaft nicht überbracht werden muss, sollten die Fahrerschutzbedingungen – wenn der Abschluss  vorgenommen wird – genau „studiert“ werden. Es gibt vermutlich nur wenige Versicherungen, bei der tatsächlich mehrere Millionen an Leistungen von einzelnen Bestimmungen oder Klauseln abhängig sein können.

Berufsunfähigkeitsversicherungen sind mit Ihren Beiträgen, Leistungen und Bedingungen seit Jahren im Gespräch und erhalten eine grenzenlose Beachtung und Aufwertung in der Wichtigkeit. Im Leistungsfall können vereinzelt sicher auch 500.000,- oder eine Million fällig werden. Im Verhältnis zu den erwarteten Leistungen aus einer Fahrerschutzversicherung (die mit Summen bis zu 15 Mio. beworben wird) wird es sich in den meisten BU-Fällen jedoch um wesentlich geringere Leistungen handeln. Sollte der Kunde die Absicherung einer Fahrerschutzversicherung wünschen, müsste dieser also mindestens die gleiche Bedeutung zukommen. Es sollen hier schließlich auch Verdienstausfälle abgesichert werden.

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