Vorsicht beim Einschluss einer Fahrerschutzversicherung. Sinnvolles …

Vorsicht beim Einschluss einer Fahrerschutzversicherung. Sinnvolles Nebenprodukt oder wilde Zahlenspielerei mit hoher Trefferquote für Leistungsablehnungen?

21.05.2016

Typische Unfallschäden ausgeschlossen

© Pixabay

Die AXA macht alle Leistungen grundsätzlich von einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Tagen abhängig. „Lieber Doktor, kann ich noch eine Nacht bleiben?“, kann da schon eine wichtige Frage werden. Außerdem können Unterhaltsansprüche an Hinterbliebene so bei einem Todesfall an der Unfallstelle (also ohne vorherigem Krankenhausaufenthalt) komplett gestrichen werden. Überwiegend wird vom Versicherer nur das Schmerzensgeld von einem Krankenhausaufenthalt abhängig gemacht.

Über die gängigen Ausschlüsse oder Leistungskürzungen  (Trunkenheit, Drogen, Straftat, keine Fahrerlaubnis usw.) hinaus haben die meisten Versicherer die Klausel „Psychische Reaktionen“ in Ihren Bedingungen: „Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.“  Die Steigerung bei einigen Versicherern ist dann über diesen Ausschluss zu finden: „Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn überwiegende Ursache ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach […] ist.“ Über die „überwiegende Ursache“ kann man dann bei typischen Unfallschäden sicher streiten.

Die Alte Leipziger ist da noch erfinderischer. Damit lässt sich jeder Streit zur überwiegenden Ursache ausschließen. In deren Bedingungen heißt es: Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, unabhängig davon, ob diese durch den Unfall entstanden sind.“

Wenige Versicherer haben in den Bedingungen der Fahrerschutzversicherung eine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit vereinbart. HDI hat neben dieser Vereinbarung auch noch die Bedingung: Der Fahrer muss seine Ansprüche selbständig geltend machen. Eine Leistung erfolgt an den Fahrer.“ Wie verhält es sich, wenn der Fahrer dazu nicht in der Lage ist (z.B. Koma nach einem Unfall)?  Bei einem tödlichen Unfall wird es noch schwieriger sein, als Fahrer seine Ansprüche geltend zu machen.

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
Dauercamper

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

Neueste Veranstaltungen

Messe / Kongress / Forum
Gemeinsam. Vertrieb. Niedersachsen.
24.06.2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt unzählige Veranstaltungen in unserer Branche – von den …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
26.06.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Aktuelle Fälle und Rechtsprechung zur Versicherungsmaklerhaftung
08.07.2025

Rechtsanwalt Michaelis und der Praktiker Christian Henseler bringen Sie in diesem Webinar auf den …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
15.07.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Wechsel in der Geschäftsführung der Versicherungsforen Leipzig
18.06.2025

Wechsel in der Geschäftsführung der Versicherungsforen Leipzig: Justus Lücke und Jens Ringel verlassen das …

Versicherungen
Aventus Maklergruppe übernimmt AssKoll aus Hagen - gezielter Ausbau in Nordrhein-Westfalen
18.06.2025

Mit der Übernahme der AssKoll – Assekuranz Kollmann GmbH & Co. KG aus Hagen …

Versicherungen
BVK warnt: Überregulierung überfordert Kunden und Vermittler gleichermaßen
18.06.2025

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert die zunehmende Bürokratisierung in der Versicherungsvermittlung: Die gestiegene …