Vorsicht beim Einschluss einer Fahrerschutzversicherung. Sinnvolles …

Anzeige
Michaelis - Fachtagung 2026

Vorsicht beim Einschluss einer Fahrerschutzversicherung. Sinnvolles Nebenprodukt oder wilde Zahlenspielerei mit hoher Trefferquote für Leistungsablehnungen?

21.05.2016

Typische Unfallschäden ausgeschlossen

© Pixabay

Die AXA macht alle Leistungen grundsätzlich von einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Tagen abhängig. „Lieber Doktor, kann ich noch eine Nacht bleiben?“, kann da schon eine wichtige Frage werden. Außerdem können Unterhaltsansprüche an Hinterbliebene so bei einem Todesfall an der Unfallstelle (also ohne vorherigem Krankenhausaufenthalt) komplett gestrichen werden. Überwiegend wird vom Versicherer nur das Schmerzensgeld von einem Krankenhausaufenthalt abhängig gemacht.

Über die gängigen Ausschlüsse oder Leistungskürzungen  (Trunkenheit, Drogen, Straftat, keine Fahrerlaubnis usw.) hinaus haben die meisten Versicherer die Klausel „Psychische Reaktionen“ in Ihren Bedingungen: „Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.“  Die Steigerung bei einigen Versicherern ist dann über diesen Ausschluss zu finden: „Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn überwiegende Ursache ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach […] ist.“ Über die „überwiegende Ursache“ kann man dann bei typischen Unfallschäden sicher streiten.

Die Alte Leipziger ist da noch erfinderischer. Damit lässt sich jeder Streit zur überwiegenden Ursache ausschließen. In deren Bedingungen heißt es: Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, unabhängig davon, ob diese durch den Unfall entstanden sind.“

Wenige Versicherer haben in den Bedingungen der Fahrerschutzversicherung eine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit vereinbart. HDI hat neben dieser Vereinbarung auch noch die Bedingung: Der Fahrer muss seine Ansprüche selbständig geltend machen. Eine Leistung erfolgt an den Fahrer.“ Wie verhält es sich, wenn der Fahrer dazu nicht in der Lage ist (z.B. Koma nach einem Unfall)?  Bei einem tödlichen Unfall wird es noch schwieriger sein, als Fahrer seine Ansprüche geltend zu machen.

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
Vermittlerfortbildung 2026

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
Dauercamper

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
09.02.2026

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
17.02.2026

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2026
18.02.2026

Bei der John-Vermittlerfortbildung verbinden sich Wissen und Inspiration, um Ihre Expertise auf ein neues …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2026
19.02.2026

Bei der John-Vermittlerfortbildung verbinden sich Wissen und Inspiration, um Ihre Expertise auf ein neues …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Michael Panitz neu im Vorstand der compexx Finanz AG
23.01.2026

Die compexx Finanz AG, eine Tochtergesellschaft der Versicherungsgruppe die Bayerische, verstärkt ihren Vorstand: Michael …

Versicherungen
„SchadenFREUDE”: Neuer Podcast mit Bastian Kunkel und Timo Heitmann erklärt reale Schadenfälle
21.01.2026

Wie läuft eine Schadenregulierung wirklich ab? Warum wird in manchen Fällen gezahlt und in …

Versicherungen
Erfolgreiches Jahr 2025: 60 Nachfolgelösungen und Ausbau regionaler Kompetenzzentren
21.01.2026

Die Ruhestandsplanung mit blau direkt blickt auf ein äußerst erfolgreiches Geschäftsjahr 2025 zurück. Insgesamt …