Vorsicht beim Einschluss einer Fahrerschutzversicherung. Sinnvolles …

Anzeige
Auf Ihrer Seite

Vorsicht beim Einschluss einer Fahrerschutzversicherung. Sinnvolles Nebenprodukt oder wilde Zahlenspielerei mit hoher Trefferquote für Leistungsablehnungen?

21.05.2016

Tragischer Unfall ohne Leistungen

© fotomek / Fotolia.com

Zu beachten ist außerdem, dass einige Versicherungen für Leistungen aus der Fahrerschutzversicherung ein bestimmtes Alter des Fahrers und eine SF-Klasse zur Voraussetzung machen. Bei der Nürnberger z.B. muss der Fahrer mindestens 25 Jahre alt und die Kfz-Haftpflicht mindestens in die Klasse SF 1 eingestuft sein. Auch die Fahrzeugart ist ein Kriterium, ob eine Fahrerschutzversicherung möglich ist. Vom PKW über ein Wohnmobil bis zum Lieferwagen gibt es je nach Versicherer unterschiedliche Bestimmungen. Versichert ist allgemein jeder berechtigte Fahrer. Die Alte Leipziger hat noch die Besonderheit, dass der berechtigte Fahrer im Versicherungsschein aufgeführt sein muss. Schäden, die der Fahrer beim Ein- oder Aussteigen oder beim Be- oder Entladen erleidet, sind allgemein ausgeschlossen.

Der Geltungsbereich ist meist Europa, richtet sich bei einigen Versicherern aber auch nach einer ausgehändigten Internationalen Versicherungskarte und die darin nicht durchgestrichenen Länder.

Beachten muss man auch, dass sich die Leistungen auf einen tatsächlich entstandenen Personenschaden beziehen. Die R+V-Versicherung musste 2010 über die Leistungen aus einer Fahrerschutzversicherung nach einem besonders tragischen Schadenfall entscheiden. Ein tödlicher Verkehrsunfall ohne Fremdverschulden , bei dem eine alleinstehende Mutter zwei minderjährige Kinder hinterlassen hat. Die Prüfung der R+V ergab: Kein Anspruch auf Leistungen aus der abgeschlossenen Fahrerschutzversicherung. Die Versicherte war damals selbständig, eine Übernahme oder Fortführung des Gewerbes durch die minderjährigen Kinder war nicht möglich und aufgrund des Alters der hinterlassenen Kinder wurde die Erbschaft deshalb ausgeschlagen. Mit Erbausschlagung stand für die R+V fest, dass die Mutter gegenüber ihren Kindern nicht“ leistungsfähig“ war und deshalb auch kein finanzieller Schaden entstanden ist. Der denkbar schlimmste Unfall bewog die R+V zumindest eine minimale (im Verhältnis zur Schwere des Schicksals) Kulanzzahlung zu erbringen, die aber nicht einmal zur Deckung der Beerdigungskosten ausreichend war. Schmerzensgeld oder Waisenrenten waren gestrichen.

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
KlimaPro

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Neueste Veranstaltungen

Online
Aktuelles zur Versicherungsmaklerhaftung
06.05.2025

Die haftungssichere Beratung und Dokumentation ist die zentrale Frage, die sich der Versicherungsmakler bei …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
12.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
16.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Anbieterwechsel in der betrieblichen Krankenversicherung und was es dabei zu beachten gilt
20.05.2025

Betriebliche Krankenversicherung ist der wohl aktuell am stärksten wachsende Vorsorgemarkt. Das sieht man allein …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Leading Employer: uniVersa erneut ausgezeichnet
02.05.2025

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind als „Leading Employer 2025“, übersetzt führende Arbeitgeber, ausgezeichnet worden. Damit …

Versicherungen
Hausratversicherung mit guter Entwicklung: Jeder dritte Tarif kann überzeugen
30.04.2025

Beim aktuellen Hausrat-Rating von Franke und Bornberg erreichen 118 von 356 Tarifen die Top-Note …

Versicherungen
Besserer Schutz auch für kleine Unternehmen: AXA überarbeitet Betriebshaftpflichtversicherung
28.04.2025

Es gibt Millionen kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Sie sind das Rückgrat unserer …