Wer Gruppenversicherungen anbietet, beispielsweise für Vereinsmitglieder oder Arbeitnehmer, kann laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs als Versicherungsvermittler gelten. Zumindest unter bestimmten Umständen. Das kann verwirrend sein: BaFin und IHK versuchen nun für Klarheit zu sorgen.