Beiträge in der privaten Krankenversicherung verstetigen

Die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, ist unzulässig, wenn die Behörde wegen des unaufgeklärten Verkehrsverstoßes keine zumutbaren eigenen Ermittlungen angestellt hat. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat sich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ausführlich …