Krank im Urlaub? Gut versichert verreisen …

Krank im Urlaub? Gut versichert verreisen - ARAG Experten informieren über den richtigen Krankenschutz im Urlaub

17.07.2025

Krank im Urlaub? Gut versichert verreisen - ARAG Experten informieren über den richtigen Krankenschutz im Urlaub © Pixabay

Die Koffer sind gepackt, die Unterkunft ist gebucht und die Vorfreude groß. Endlich Urlaub! Doch was ist, wenn ein Magen-Darm-Infekt, ein Seeigel-Stachel oder gar ein Unfall die Erholung durchkreuzen? Gerade ein medizinischer Notfall kann im Ausland schnell zur Herausforderung werden, auch finanziell. Daher ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Je nachdem, ob Urlauber gesetzlich oder privat krankenversichert sind, ob sie innerhalb der Europäischen Union (EU) reisen oder es sie in die Ferne zieht, gelten unterschiedliche Regelungen. Die ARAG Experten erklären, was man im Krankheitsfall im Urlaub wissen und beachten sollte.

Die Auslands(reise)krankenversicherung
Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten, wie z. B. im Urlaub oder auf Geschäftsreise. Sie gilt meist nur für wenige Wochen und übernimmt Kosten für Arztbesuche, Klinikaufenthalte und in manchen Fällen auch den Rücktransport nach Deutschland. Wer jedoch länger im Ausland lebt, studiert oder arbeitet, benötigt laut ARAG Experten eine umfassendere Auslandskrankenversicherung mit erweitertem Leistungsumfang und dauerhaftem Schutz. Entscheidend ist daher immer der Zweck und die Dauer des Auslandsaufenthalts.

Gesetzlich versichert in Europa
Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Absicherung im europäischen Ausland grundsätzlich über die Europäische Krankenversicherungskarte , kurz EHIC, gewährleistet. Sie wird von der jeweiligen Krankenkasse ausgestellt und befindet sich auf der Rückseite der Gesundheitskarte. Die EHIC ermöglicht es, in allen EU-Staaten sowie in einigen weiteren Ländern – darunter Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und das Vereinigte Königreich – medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dabei wird in der Regel das erstattet, was die gesetzliche Krankenversicherung des jeweiligen Landes übernimmt. Einschränkungen kann es geben, wenn zum Beispiel bestimmte Leistungen nur anteilig übernommen werden oder ein Selbstbehalt vertraglich vereinbart ist.

Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die EHIC kein Freifahrtschein für alle Eventualitäten ist. Sie deckt ausschließlich medizinisch notwendige Leistungen ab. Also Behandlungen, die während des Auslandsaufenthalts nicht aufgeschoben werden können. So ist etwa ein Rücktransport nach Deutschland mit der EHIC nicht abgedeckt.

Hier greift nur eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt nicht nur Rücktransporte, sondern oft auch Kosten für Privatkliniken oder für sonstige weitergehende Behandlungen. Je nach gewähltem Tarif ist auch ein weltweiter Schutz möglich.



 

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