17. AfW-Vermittlerbarometer: Geldwäscheprävention weiter in den Fokus
Viele Vermittler fallen unter das GwG
Wer zum Beispiel Lebensversicherungen, Darlehen oder Kapitalisierungsprodukte vermittelt, unterliegt grundsätzlich den GwG-Pflichten – unabhängig vom Umfang der vermittelten Geschäfte. Ausgenommen sind ausschließlich reine Sachmaklerinnen und Sachmakler. Auch Finanzanlagenvermittler sind erfasst, sofern sie nicht ausschließlich Produkte von GwG-verpflichteten Emittenten vermitteln.
Während 24 Prozent der Vermittlerinnen und Vermittler angaben, sich über die GwG-Konformität ihres Unternehmens unsicher zu sein, erklärten lediglich 2 Prozent, dass die Vorgaben bislang nicht vollständig umgesetzt sind. Diese Ergebnisse decken sich im Wesentlichen mit den Vorjahreswerten.
Die GwG-Pflichten sind umfassend: Vermittlerinnen und Vermittler müssen über ein Risikomanagement verfügen, interne Sicherungsmaßnahmen implementieren, ihre Beschäftigten schulen sowie Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Sorgfaltspflichten beachten. 29 Prozent der Befragten führen eine schriftliche Risikoanalyse durch – eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Dennoch geben 42 Prozent an, darauf zu verzichten. Ein Anteil von 13 Prozent ist unsicher oder hat keine Angaben gemacht (16 Prozent).
Verbände unterstützen mit Leitfaden zur GwG-Umsetzung
"Die Bundesregierung hat die Optimierung des Transparenzregisters und der Verfahren zur Vermögensermittlung und -einziehung klar auf der Agenda. Verstöße gegen das GwG werden künftig noch konsequenter verfolgt", erklärt Norman Wirth, Vorstandsmitglied des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. "Vermittlerinnen und Vermittler sollten daher zeitnah ihre internen Prozesse prüfen und erforderliche Maßnahmen umsetzen."
AfW und Votum-Verband haben ein praxisnahes Kompendium erstellt, das sämtliche GwG-Pflichten verständlich aufbereitet. Diese Materialien stehen auf den Webseiten beider Verbände zum Download bereit und bieten wertvolle Unterstützung für die tägliche Arbeit.
"Zögern Sie nicht. Anlasslose Kontrollen können jederzeit erfolgen. Wer die gesetzlichen Vorgaben missachtet, riskiert Bußgelder", mahnt Wirth. Bereits seit dem 1. Januar 2024 sind Vermittlerinnen und Vermittler, die dem GwG unterliegen, verpflichtet, sich beim Meldeportal goAML der Financial Intelligence Unit (FIU) zu registrieren. Über dieses Portal sind Verdachtsmeldungen abzugeben.
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