Fahrerschutzversicherung: Die Gefahr lauert in den …

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Rechtsschutz seit 90 Jahren

Fahrerschutzversicherung: Die Gefahr lauert in den Bedingungen der Versicherer

22.02.2021

© Pixabay

Weitere Besonderheiten

Auch die NÜRNBERGER hat das Schmerzensgeld ausgeschlossen. Der Verdienstausfall ist bei der NÜRNBERGER außerdem auf monatlich 1.500 EUR begrenzt. Wie bei einigen Versicherern ist der Abschluss der Fahrerschutzversicherung außerdem von einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse abhängig.

Einen besonderen Zusatz hat die Württembergische. Dort besteht Versicherungsschutz auch mit einem Werkstattersatzwagen, während das im Versicherungsschein benannte Fahrzeug zur Reparatur in der Werkstatt ist. Eine Lücke, die Kunden bei den meisten anderen Versicherern treffen kann. Die Württembergische macht außerdem nur das Schmerzensgeld von einem mindestens dreitägigen Krankenhausaufenthalt abhängig.

Selbst der Geltungsbereich ist nicht bei allen Versicherern identisch. Auch die Fahrzeugart, für die eine Fahrerschutzversicherung angeboten wird, geht vom PKW über Krad und Campingfahrzeuge bis zum Lieferwagen und LKW.

Ausschlüsse, die beachtet werden müssen

Von den meist üblichen Ausschlüssen wie Straftat, Alkohol am Steuer, genehmigten Rennen, psychische Reaktionen oder Kernenergie abgesehen, gibt es weitere Ausschlüsse, die man kennen sollte.

Beim HDI z.B. gibt es diesen Ausschluss: „Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen des Fahrers durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen sowie durch schwere Nervenleiden, Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Fahrers ergreifen; Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht sind, das unter diesen Vertrag fällt.“ Führt z.B. ein Schlaganfall beim Lenken des Fahrzeugs zu einem Unfall, dann besteht danach kein Anspruch auf Leistungen.

Die Kosten eines Rechtsanwaltes werden in einigen Bedingungen ausgeschlossen oder nur dann übernommen, wenn die Zahlung der Entschädigung bereits festgestellt ist und der Versicherer sich lediglich mit der Zahlung im Verzug befindet.

„Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, unabhängig davon, ob diese durch den Unfall entstanden sind oder nicht.“ So in den Bedingungen der Alte Leipziger.

Spätestens bei dieser Klausel muss sich jeder Vermittler die Frage nach dem Sinn einer Fahrerschutzversicherung stellen. Die nicht vereinbarte GAP-Deckung für einen Ferrari oder die vergessene Vollkasko für einen Porsche kann unter Umständen eine verhältnismäßig geringe Konsequenz haben, wenn man an die Folgen eines Unfalles mit Bandscheibenschäden und Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen denkt, bei dem der Kunde oder die Angehörigen sich auf Leistungen aus einer Fahrerschutzversicherung verlassen.

Für den Hund ist auch EKG oder CT versichert

Unter dem Begriff Fahrerschutzversicherung kümmert sich Verti z.B. auch um die Schäden von mitfahrenden Insassen und den mitfahrenden Haustieren (Hunde, Katzen und sonstige gezähmte Kleintiere). Werden bei einem Unfall mitfahrende minderjährige Kinder verletzt, werden Zuschüsse bei einem Krankenhausaufenthalt und beim Nachhilfeunterricht gezahlt.

Für die mitfahrenden Haustiere werden auch die Kosten u.a. für Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT bis zu 1.000 EUR übernommen. Bei Verletzungen des Fahrers gibt es auch einen Kostenzuschuss für die Tierpension der Haustiere.

Die Fahrerschutzversicherung bleibt ein Produkt mit einer Prämie nahe einer Reisekrankenversicherung und einem Beratungsaufwand, der mindestens mit der Beratung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichbar sein müsste. Das Risiko, hier den falschen Anbieter gewählt zu haben, ist sehr groß.  

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