Serie: Schadensfall des Monats - November …

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu

Serie: Schadensfall des Monats - November 2018 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Pflichtverletzung + Sachwalter-Urteil = wissentliche Pflichtverletzung?“

20.11.2018


Natürlich war es fahrlässig den Vorvertrag des Kunden nicht einer genaueren Prüfung unterzogen oder die ausgeübten Tätigkeiten dezidiert erfragt zu haben und gleichfalls fahrlässig war es, die Police nur mit dem Antrag zu vergleichen. Fehler bei der Angebotsanfrage bzw. der Angebotserstellung konnten so natürlich nicht auffallen. Aber genau für derartige Versehen hatte der Makler schließlich eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und dass es sich um mehr als nur Versehen handelte, M also bewusst gegen Berufspflichten verstoßen haben könnte, ließ sich der Schadenmeldung nicht entnehmen. Auch der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer blieb an diesem Punkt vage und vermengte stattdessen Pflichtverletzung und Verschulden. Vermutlich wollte man darauf hinaus, dass nach der Rechtsprechung bei Verstößen gegen fundamentale Grundregeln der beruflichen Tätigkeit auf wissentliches Handeln geschlossen werden kann, eine Situation, in der es dann plötzlich am Makler ist die wissentliche Pflichtverletzung zu widerlegen. Um zu diesem Ergebnis zu gelangen, griff man dann auf das altbekannte Sachwalter-Urteil zurück - ein bedenklicher Zirkelschluss, denn wenn die besondere Stellung des Maklers als treuhänderischer Sachwalter dazu führt, dass jedwede Pflichtverletzung des Berufsträgers fundamental ist, bedürfte es auch keiner Berufshaftpflichtversicherung.  

Letztlich konnten wir die Ablehnung des Versicherers, nachdem uns M diese zur Verfügung gestellt hatte, mit den vorbeschriebenen Gegenargumenten abwenden und eine normale Regulierung durchsetzen.
 

C.    Fazit

Die meisten Versicherer gehen nach unseren Erfahrungen wirklich nur dann von einer wissentlichen Pflichtverletzung aus, wenn sich die oben beschworene „Verletzung fundamentaler Grundregeln“ geradezu aufdrängt. In Einzelfällen gewinnt man aber dennoch den Eindruck, dass der Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung trotzdem noch zu inflationär gebraucht wird. Dies verträgt sich nicht mit dem Grundsatz, das Versicherungsbedingungen, die den Versicherungsschutz einschränken, wegen ihres Charakters als Ausnahmevorschrift, eng auszulegen sind. Zudem wird damit auch ein maßgebliches Ziel des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19.12.2006 - der Verbraucherschutz - unterwandert.
 

Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:

Seit 1989 am Markt bietet die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.


Ansprechpartner zu dieser Meldung:

Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht
Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
Auf Ihrer Seite

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
01.09.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
Wasserschäden in der Rechtsprechung
09.09.2025

Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen in der Gebäude- und Hausratversicherung. Nicht zuletzt durch …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
16.09.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
"Strategien für eine erfolgreiche bKV: Stabilität, Wechsel und Anpassung"
18.09.2025

1. Beitragsstabilität: Unsere Experten werden Strategien und Faktoren vorstellen, die zur Beitragsstabilität beitragen und …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Matthias Steeg wird Leiter der Zurich Ausschließlichkeit in Deutschland
27.08.2025

Zum 1. Januar 2026 wird Matthias Steeg (32) die Verantwortung der Ausschließlichkeitsorganisation der Zurich …

Versicherungen
Wenn der Versicherer nicht zahlt: Das können Versicherte tun
26.08.2025

Nach einem Schaden erwarten Versicherte schnelle Hilfe von ihrer Versicherung. Doch nicht immer läuft …

Versicherungen
Peter Ott in den NÜRNBERGER Vorstand berufen
26.08.2025

Dr. Peter Ott (57) ist mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 vom Aufsichtsrat der …