AfW warnt vor Beratungs- und Vergütungsrisiken im Rahmen der geplanten PEPP-Reform
Die Folge: Unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler könnten diesen Bereich kaum noch wirtschaftlich abdecken. Große Banken, Versicherer oder digitale Plattformen könnten das PEPP-Produkt hingegen als standardisiertes Massengeschäft etablieren – ohne individuellen Beratungsanspruch. Dies würde zu deutlichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten der unabhängigen Beratung führen.
Durch die geplanten Reformen könnte eine Beratung zweiter Klasse entstehen: einfacher, weniger verpflichtend, aber gleichzeitig nicht mehr wirtschaftlich darstellbar. Dies widerspräche aber den berechtigten Erwartungen der Verbraucher an qualifizierte Altersvorsorgeberatung ebenso wie den hohen deutschen Qualitätsstandards.
Zugleich würde die zwingende Unabhängigkeit der Beratung nach Definition der EU-Kommission beim Basic-PEPP faktisch ein partielles Provisionsverbot schaffen. Der AfW lehnt solche Verbote ausdrücklich ab. Zahlreiche Studien belegen eindeutig, dass Beratungs- und Versorgungslücken durch ein solches Verbot größer, nicht kleiner werden.
Der AfW fordert von Kommission, Rat und Parlament wesentliche Nachbesserungen im nun anlaufenden Verfahren der EU-Gesetzgebung:
Keine Absenkung der Beratungsstandards – insbesondere Beibehaltung der Pflicht zur Abfrage von Kenntnissen und Erfahrungen.
- Praxisgerechte Vergütungsmodelle, die unabhängige Beratung wirtschaftlich ermöglichen.
- Keine Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten kleiner und mittelständischer Beratungshäuser.
- Keine Einführung eines faktischen Provisionsverbots durch die Hintertür.
- Stärkung der qualifizierten persönlichen Beratung statt Rückbau der etablierten Qualitätsstandards.
„Wer die private Altersvorsorge fördern will, braucht starke, qualifizierte Beraterinnen und Berater – nicht weniger Beratung und nicht weniger Vielfalt“, so Wirth. „Der AfW wird sich in Berlin und Brüssel dafür einsetzen, dass die Reform nachgebessert und die unabhängige Beratung nicht geschwächt wird.“
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