An Vertriebszielen orientierte Vergütungen sind für Vermittler kritisch - BVK untersucht Bedeutung von Boni
„Nun gibt es solche und solche Zuschüsse“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Manche zielen auf das Erreichen gewisser Absatzziele. Dies ist im Hinblick auf die Vorgabe, im bestmöglichen Kundeninteresse zu beraten, kritisch. Andere Zuschüsse dagegen orientieren sich z. B. an geringen Stornoquoten und berücksichtigen Kundenbeschwerden. Diese entsprechen dann eher dem § 48a VAG.“

