Rating-Update Betriebshaftpflicht: Zwei neue Branchen, klare Benchmarks, bessere Ergebnisse

Sechs Jahre nach dem Erstrating 2019 hat Franke und Bornberg die Bewertungsgrundlagen für Betriebshaftpflichtversicherungen (BHV) geschärft. Die Tarifqualität steigt, aber nicht überall gleich stark. Zwei neue Branchen wurden im neuen Rating berücksichtigt.
Das Potential für BHV-Tarife wächst. Seit 2019 ist die Zahl kleiner und mittlerer Unternehmen um 23 % auf 3,164 Millionen Betriebe Ende 2023 gestiegen. Der Umsatz wuchs um 28 % auf mehr als 2,639 Billionen Euro. Für die Branche sind das gute Nachrichten. Das Gewerbegeschäft wird ein zunehmend tragender Pfeiler für Versicherer und Vermittler.
Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH, kennt die Gründe: „Das Geschäft mit Gewerbeversicherungen entwickelt sich dynamisch und sorgt für stabile Prämieneinnahmen. Doch es gibt auch eine Kehrseite: Unternehmenskonkurse nehmen zu und Gewerbetarife sind komplex. Je nach Branche gehen die Anforderungen an leistungsstarke Tarife deutlich auseinander“, so Franke. Für BHV-Tarife hat Franke und Bornberg 2019 mit dem Erstrating Transparenz geschaffen. Jetzt gibt es ein Update.
Das ist neu beim Rating Betriebshaftpflicht
Das Rating analysiert mit IT-Unternehmen und produzierendem Gewerbe ab sofort auch die Tarife für zwei weitere Branchen. Ebenfalls neu: ein höherer Mindeststandard für die Topnote FFF+. Aufgrund der Marktentwicklungen sind ab jetzt BHV-Tarife erst ab 10 Millionen Euro Versicherungssumme in der Top-Liga. Vergleichbar mit den Risiken für Privatpersonen entwickeln sich auch die Risiken für Unternehmen. So entsteht der Bedarf für höhere Deckungssummen, die von immer mehr Versicherern angeboten werden. „Einem Top-Tarif für Unternehmen sollte auch bei hohen Schadensummen nicht die Luft ausgehen. Deshalb heben wir den Mindeststandard für die Bestnote FFF+ in der BHV jetzt auf dieses neue Niveau“, erläutert Michael Franke.
Last but not least hat Franke und Bornberg verschiedene Kriterien überarbeitet. Das betrifft zum Beispiel Auslandsschäden, Architekten- und Ingenieurleistungen, die erweiterte Produkthaftpflicht, Tätigkeitsschäden, Rechtschutz sowie Risiken aus der Gastronomie und umweltrelevante Anlagen.