BU-Rating 2025: Veränderte Kriterien, weniger Bestnoten

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BU-Rating 2025: Veränderte Kriterien, weniger Bestnoten

10.04.2025

© Franke und Bornberg GmbH

Das sind die besten SEU-Tarife 2025

Seit Jahren schrumpft das Angebot bei der selbstständigen Erwerbsunfähigkeitsversicherung (SEU). Oft wird unterstellt, sie biete Versicherungsschutz 2. Klasse. Dabei ist die SEU gerade für körperlich Tätige eine bezahlbare Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine ihrer Stärken: Sie leistet auch bei Erwerbsunfähigkeit durch psychische Erkrankung. Für das SEU-Rating 2025 konnte Franke und Bornberg nur 18 Tarife von zwölf Anbietern analysieren. Acht von 16 Tarifen (50 %) sind hervorragend (FFF+), weitere acht erhalten die zweitbeste Note FFF sehr gut. Kein einziger Tarif schneidet schlechter ab. 6 der zwölf Gesellschaften platzieren mindestens einen Tarif in der TopGruppe.

Top oder Flop? Aktuelle Trends in der BU

Nachversicherungsgarantien haben Konjunktur. Viele Versicherer erhöhen die Grenzen, bis zu denen Renten steigen dürfen. Für jüngere Versicherte sind Nachversicherungsgarantien nützlich und wichtig. Trotzdem ist Augenmaß angebracht. „Versicherer sollten mit Bedacht handeln und zusätzliche Leistungen ohne erneute Risikoprüfung nur in einem vertretbaren Rahmen gewähren. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Rentenhöhen erreicht werden, die die üblichen und berechtigten Annahmekriterien umgehen“, mahnt Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg.

Drei Versicherer verzichten derzeit sogar auf die konkrete Verweisung und verlassen damit den Bereich des Versicherungsschutzes. Ein Trend lässt sich daraus aber nicht ableiten. Versicherer nutzen die Neukalkulation von Tarifen gern für Änderungen im Bedingungswerk. Aber zum Jahreswechsel hat kein einziger die konkrete Verweisung aus seinen Bedingungen getilgt.

Wedekind bewertet den Verzicht auf konkrete Verweisung ohnehin kritisch: „Großzügige Geschenke für wenige Versicherte eignen sich nicht als Marketing-Turbo. Hier wird das Kollektiv der Versicherten zur Kasse gebeten und die Stabilität des Bestandes gefährdet“, so Wedekind. Es fehlen Rechengrundlagen und Erfahrungen. Ähnlich kritisch bewertet Franke und Bornberg den vollständigen Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen. „Wenn Versicherer bei Betrieben mit weniger als fünf oder mittlerweile zehn Beschäftigten auf Umorganisation verzichten, geht das in Ordnung. Ein genereller Verzicht ohne Ansehen der individuellen Gegebenheiten aber ist auf unserer Watchlist in Sachen Stabilität.“

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