Beratung mit Haftungsrisiko? Warum die DRÜ für Vermittler rechtlich relevant wird
Gesetzliche Anforderungen untermauern Ergebnisse des Gutachtens
- § 61 Abs. 1 VVG verpflichtet Versicherungsvermittler, den Kunden „anlassbezogen nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen“, ihn zu beraten, den Rat zu begründen und dies zu dokumentieren. Die DRÜ unterstützt Vermittler dabei, diese gesetzlichen Pflichten effizient und nachvollziehbar zu erfüllen – insbesondere bei der Ermittlung komplexer Vorsorgesituationen.
- § 1a VVG konkretisiert diese Pflichten mit dem Grundsatz, dass die Vermittlung „ehrlich, redlich und professionell im besten Interesse des Kunden“ zu erfolgen hat.
- Bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten gelten zusätzlich Art. 17 und Art. 10 der DVO (EU) 2017/2359, die Vermittler zur Überprüfung der Plausibilität und Aktualität der vom Kunden bereitgestellten Informationen verpflichten.
„Die Digitale Rentenübersicht ist kein optionales Add-on, sondern verändert die Grundlagen professioneller Vorsorgeberatung. Mit dem Gutachten schaffen wir für Vermittler und Unternehmen mehr Klarheit im Umgang mit dieser neuen Realität“, erklärt Martin Gattung, Geschäftsführer der Aeiforia GmbH. Das Beratungshaus plant, die Gutachtenergebnisse im Rahmen von Fachveranstaltungen und Publikationen zugänglich zu machen, um Vermittler mit konkreten Tipps in der praktischen Umsetzung zu unterstützen.
Norman Wirth, Wirth Rechtsanwälte, betont: „Die Nutzung der Digitalen Rentenübersicht ist rechtlich nicht zwingend, kann aber wesentlich zur Erfüllung der Beratungspflichten beitragen – insbesondere im Hinblick auf eine vollständige Bedarfsermittlung und deren Plausibilisierung sowie zur Minimierung potenzieller Haftungsrisiken.“