Serie: Schadensfall des Monats November 2025 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: Wenn der abgefahrene Traum zum gefährlichen Albtraum wird
Keine Notiz, kein Nachweis – die Deckungsebene
Der Makler informierte sofort unsere Schadenabteilung und reichte alle Unterlagen ein. Dem E-Mail-Verkehr zwischen Kunde und Makler konnten wir klar entnehmen, dass der Kunde sein fahrerisches Können auch auf Rennstrecken testen wollte. Das Bedingungswerk des Versicherers ließ zudem keine Auslegungsspielräume. Eine telefonische Falschauskunft durch den Versicherer ließ sich hingegen mangels Gesprächsnotiz aus den Unterlagen nicht nachweisen.
Die Haftungssituation für den Makler war damit klar und der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer erklärte sich zeitnah bereit, den geltend gemachten Schaden in Höhe von 50.000 Euro zu regulieren. Lediglich die ersparte Prämie für den Baustein „Rennstreckenversicherung“ zog der Versicherer ab.
Mündlich geklärt ist nicht genug – das Fazit
Der Fall zeigt deutlich, wie gefährlich es ist, telefonischen Aussagen zu vertrauen. Ohne schriftliche Bestätigung bleibt jede Deckungszusage ein Risiko – und im Schadenfall steht der Makler allein im Sturm.
Im Sturm zu stehen, heißt allerdings nicht, schutzlos zu sein! Entscheidend ist, jemanden an seiner Seite zu haben, der hilft, die Sicht zu behalten und das Schiff sicher durch die stürmische See zu steuern. Melden Sie sich daher bitte jederzeit bei unserer Schadenabteilung.
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.
Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Dr. Oliver Fröhlich, Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de

