Serie: Schadensfall des Monats August 2025 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: Nach mir die Sintflut – nicht mit uns!
Wie Kommunikation alles in Fluss bringt – die Deckungsebene
Ohne Umschweife kontaktierte der Makler unsere Schadenabteilung und reichte eine schriftliche Inanspruchnahmeschrift ein, in der er den Anspruchsgrund und die konkrete Forderungssumme nannte.
Die Auflistung der Schadenpositionen legte die Vermutung nahe, dass die beiden Töchter des Kunden, die ihre Zimmer im Kellergeschoss hatten, als typische Teenager leidenschaftliche Sammlerinnen hochwertiger Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik waren. Für die Vielzahl dieser Produkte ließen sich allerdings leider keine Schadensnachweise vorlegen, da es sich dabei um private Gebrauchtkäufe handelte. Für diese gab es zwar ursprünglich Belege, allerdings lagen die in einer Schreibtischschublade und waren durch das vom Unwetter verursachte stehende Wasser bis zur absoluten Unlesbarkeit aufgequollen.
Trotz dieses misslichen Umstandes prüfte und entschied der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer sehr zügig und erkennbar wohlwollend. Da die Darstellung innerhalb der eigenverantwortlichen Stellungnahme sehr glaubhaft und plausibel war, die Schadenhöhe überschaubar blieb und sich zumindest das Wettereignis absolut unstreitig nachweisen und anhand von anschaulichen Bildern belegen ließ, stufte der Versicherer den Fall als grundsätzlich regulierungsfähig ein.
Trotz des Fehlens jeglicher Belege einigten sich Versicherer, Makler und wir im Vergleich auf eine Zahlung von 7.500 Euro. Dank enger Abstimmung zwischen unserer Schadenabteilung und den Beteiligten brauchte diese Einigung nur wenige Tage. Und die Auszahlung des Vergleichsbetrags erfolgte noch am selben Tag.
Transparenz zahlt sich am schnellsten aus – das Fazit
Der Fall zeigt, wie sehr klare Informationen und Offenheit Abläufe erleichtern. Die schnelle Kontaktaufnahme und direkte Kommunikation durch den Makler schafften die Voraussetzung für eine zügige Prüfung und Einigung.
Fakten sammeln, die Forderungssumme benennen und sich früh mit unserer Schadenabteilung abstimmen – genau das vermeidet lange Wartezeiten.
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.
Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Dr. Oliver Fröhlich, Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de