Serie: Schadensfall des Monats Juli 2025 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: Auf Nimmerwiederfax.
Klarer Fall, sauber aufbereitet – die Deckungsebene
Nach Erhalt der schriftlichen Inanspruchnahme wandte sich der Makler direkt an unsere Schadenabteilung. Die Unterlagen waren vollständig, der Ablauf klar und nachvollziehbar.
So stand es außer Frage: Hier lag eine Pflichtverletzung vor. Die versäumte Kontrolle nach dem Faxversand war eindeutig dokumentiert und hätte vermieden werden können.
Weil der Fall gut aufbereitet war und sich keine Unklarheiten ergaben, reagierte der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer zügig – und regulierte den Schaden vollständig. In weniger als vier Wochen war die Sache erledigt.
Analog oder digital, Hauptsache gute Prozesse – das Fazit
Wer heutzutage noch auf analoge Kommunikation setzt, sollte mindestens einen Kontrollmechanismus einbauen, denn eine Nachricht, die nicht ankommt, kann sehr teuer werden. Ein kurzer Blick in die Wiedervorlage hätte hier viel Ärger erspart.
Der Makler hatte Glück im Unglück. Die Schadenhöhe war überschaubar und der Versicherer handelte schnell. Für die Praxis bleibt dennoch ein finanzieller Verlust – der durch mehr Sorgfalt oder mehr Offenheit für zeitgemäße Kommunikationswege leicht vermeidbar gewesen wäre.
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.
Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Dr. Oliver Fröhlich, Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de