Serie: Schadensfall des Monats April 2025 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: Papierkrieg statt Palmen – wie man sich nicht ausbooten lässt
Bedingungen der besonderen Art – die Deckungsebene
Der Makler wandte sich nun an uns. Doch auch der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer lehnte ab und verwies dabei auf Klauseln, die Ansprüche von Angehörigen ausschließen. Hier schalteten wir uns ein und wiesen den neuen Sachbearbeiter des Haftpflichtversicherers darauf hin, dass für solche Fälle nicht die Standardbedingungen gelten, sondern unsere „John‑BBE“. Dort haben wir den Deckungsumfang gezielt ausgeweitet. Nach erneuter Prüfung erklärte der Versicherer nun auch seine grundsätzliche Eintrittspflicht. Allerdings wies er darauf hin, dass die Tochter zuerst gegen die Entscheidung der Reiserücktrittsversicherung vorgehen müsse. Sollte sie dort wider Erwarten scheitern, würde er die Deckung übernehmen.
Ein Call für alle Fälle – das Fazit
Auch bei einer vermeintlich eindeutigen Ablehnung des Vermögensschaden-Haftpflichtversicherers: nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt zu unserer Schadenabteilung auf! Durch unsere besonderen Bedingungen, die wir mit unseren Kooperationspartnern auch stets zu Ihrem Vorteil weiterentwickeln, können wir häufig auch in vermeintlich aussichtslosen Fällen Versicherungsschutz erreichen.
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.
Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Dr. Oliver Fröhlich, Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de